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Konditionen

Grundversicherung der Krankenkasse

Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutinnen können wir unsere Leistungen über die Grundversicherung abrechnen, sofern uns eine ärztliche Anordnung für psychologische Psychotherapie vorliegt (zum Beispiel von Ihrer Hausärztin, Ihrem Kinderarzt oder einer Psychiaterin).

 

Für Kinder und Jugendliche fallen in der Regel keine Kosten im Rahmen der Franchise an. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Bedingungen.

Invalidenversicherung

Wenn bei Ihnen eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung vorliegt, können die Therapiekosten übernommen werden.

Unfallversicherung

Psychische Beschwerden infolge eines Unfalls können über die Unfallversicherung abgerechnet werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer
Unfallversicherung, ob die Kosten übernommen werden.

Selbstzahlung

Wünschen Sie keine Abrechnung über die Krankenkasse, können Sie Ihre Psychotherapie auch
selbst bezahlen. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Psychotherapeutin über die Konditionen.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, Ihre Versicherung zu kontaktieren.

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