Kosten

Grundversicherung der Krankenkasse
Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutinnen können wir psychotherapeutische
Leistungen über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen, sofern uns eine
ärztliche Anordnung für psychologische Psychotherapie vorliegt. Diese können durch Kinder- und Hausärzte sowie Psychiaterinnen ausgestellt werden. Die Leistungen werden nach dem Tarifsystem für psychologische Psychotherapie pro Minute abgerechnet. Leistungen in Abwesenheit wie Vor- und Nachbereitung, Austausch mit dem familiären Umfeld oder involvierten Fachpersonen, Berichte usw. werden zusätzlich mit demselben Tarif abgegolten.
Anders als bei Erwachsenen, sind bei Kindern und Jugendlichen in der Regel keine Kosten
in der Höhe der Franchise zu zahlen. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer
Krankenkasse.
Zusatzversicherung
Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren, ob allenfalls eine Kostenbeteiligung bei psychologischer Psychotherapie möglich ist.


Invalidenversicherung
Die Invalidenversicherung übernimmt die Kosten für Psychotherapie, wenn eine Kostengutsprache für Psychotherapie vorliegt.
Private Finanzierung
Falls Sie die Krankenkasse nicht als Kostenträger für die Therapiesitzungen möchten,
können Sie die Therapiesitzungen auch selbst bezahlen. Informieren Sie sich bei der
jeweiligen Psychotherapeutin über die Konditionen.

Für weitere Informationen bitten wir Sie, Ihre Versicherung zu kontaktieren.